Kostenregelung
Unsere Institution ist der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) unterstellt .
Der budgetierte Tagesansatz für ein Betreuungsplatz in der Sozialpädagogischen Familie Kronengarten (SPF Kronengarten) liegt für das Jahr 2021 bei rund 275.- Fr., gemäss den Richtlinien der IVSE-Leistungsabgeltung des Kantons St. Gallen.
Der Tagesansatz wird je Kalendertag des laufenden Jahres monatlich in Rechnung gestellt.
Die einweisende Stelle bzw. deren vertretender Versorger (z.B. Sozialarbeiter/in) koordiniert die anfallenden Kostenabrechnungen gemäss der Betreuungs- und Aufenthaltsvereinbarung sowie der Kostengutsprache.
Die gesamten Unterbringungskosten setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:
1. Fixe Betreuungskosten
Der budgetierte Tagesansatz wird jedes Kalenderjahr neu berechnet. Der defintive Tagesansatz wird mit der Jahresabschlussrechnung ermittelt und allfällige Überschüsse rückerstattet. Die budgetierten wie auch die definitiven Tagesansätze werden jeweils durch die die IVSE-Verbindungsstelle überprüft und genehmigt.
Der Tagesansatz des betreuten Wohnens in der SPF Kronengarten entspricht einer Vollkostenrechnung und wird pro Kalendertag des laufenden Jahres verrechnet, unabhängig davon ob Kinder/ Jugendliche Wochenenden, Ferien zu Hause verbringen, durch Klinikaufenthalte abwesend sind usw. Unsere Obhutspflicht wird nicht unterbrochen und wir stehen durchgehend für Notfälle mit einem Telefon- und/oder Betreuungspikett zur Verfügung. Dadurch entstehen dem Versorger keine zusätzlichen finanziellen und organisatorischen Kosten für die Wochenend- und Ferienlösungen.
Der Tagesansatz dient zur Deckung des gesamten Betriebs-, Material- und Personalaufwandes, einschliesslich Abschreibungen. Darin enthalten sind lediglich folgend abschliessend aufgeführte Aufwendungen für anfallende Nebenkosten der Kinder/Jugendlichen:
- Allgemeines Spielzeug, Gesellschaftsspiele usw. für Freizeit
- Allgemeine Bücher, allgemeines Schreib- und Zeichenmaterial
- Allgemeine Produkte für Körperpflege und Toilettenartikel
- Freizeitaktivitäten, Wochenendfreizeiten, Ferien, welche im Rahmen der Betreuungsobhut der SPB Kronengarten (z.B. gemeinsame Ausflüge) stattfinden
- Kleine Geschenke zum Geburtstag, zu Weihnachten oder zu anderen besonderen Anlässen
2. Variable Nebenkosten
Die variablen Nebenkosten sind im Tagesansatz der SPB Kronengarten nicht enthalten. Diese müssen deshalb als zusätzliche Kosten budgetiert werden und setzen sich wie folgt zusammen:
- Taschengeld für die Finanzierung altersgemässer persönlicher Bedürfnisse, z.B. für Handykosten (gemäss Betreuungsvereinbarung und Taschengeldkonzept SPB Kronengarten)
- Prämien und Selbstbehalte/Kosten für Krankenkassen-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen
- Gesundheitspflege (therapeutische Produkte, medizinische, therapeutische und sämtliche zahnmedizinischen Dienstleistungen), inkl. allfälliger Windelanschaffungen
- Schul- und Ausbildungskosten (Allfällige Schulmaterialkosten, Schulgeldbeiträge, externe Verpflegungskosten usw. werden je nach Beschulungsort und -setting durch die jeweils zuständige Schul- und/oder Gemeindebehörde direkt den Eltern oder der entsprechenden Kostenstelle in Rechnung gestellt).
- Fahrrad
- Musikinstrumente
- Sportausrüstungen
- Bekleidung (Kleider, Schuhe, Jacken usw.)
- individuelle Fahrkosten wie z.B. Abonnements- und Billettkosten für Öffentliche Verkehrsmittel
- Sport-, Bastel-, Musik- und andere Kurse/Unterricht
- Vereinsbeiträge
- …
Für nicht festgelegte Nebenkosten werden nach Absprache mit dem Versorger separate Kostengutsprachen mit der dafür bestimmten zuständigen Stelle vereinbart.
Wird mit der zuständigen Stelle vereinbart, dass persönliche Anschaffungen/Auslagen durch die SPB Kronengarten getätigt werden, ist der dafür budgetierte Betrag im Voraus (Vorschuss) zu leisten.