Aufnahme
Wir legen Wert auf ein sorgfältiges, gut strukturiertes Aufnahmeverfahren und erwarten eine offene und transparente Information über alle relevanten Platzierungshintergründe (Vorgeschichte und Entwicklung). Der Aufnahmeprozess legt die Basis für die erfolgreiche Betreuung und Förderung des Neueintritts sowie für die Zusammenarbeit mit den Behörden und dem Herkunftsmilieu.
Ein sorgfältiger Aufnahmeprozess gewährleistet zudem die grösstmögliche Rücksicht auf die bestehende Gruppenkonstellation und hilft mit, Konstanz und Kontinuität der bestehenden Betreuungsverhältnisse möglichst zu erhalten.
Aufnahmeprozess (Kurzbeschrieb)
Bei einer Platzierungsanfrage wird als erstes telefonisch vorabgeklärt und abgeschätzt, ob aufgrund der beschriebenen Indikation ein passender Platz in der aktuellen Gruppenkonstellation frei ist. Bei positiver Einschätzung wird ein erstes Gespräch vereinbart, in dem die SPB Kronengarten sich und ihr Betreuungsangebot vor Ort vorstellt und die notwendigen Unterlagen für die Anmeldung abgibt.
Nach diesem ersten Informationsgespräch besteht eine erste Entscheidungsphase, ob weiterhin Interesse am Betreuungsangebot der SPB Kronengarten besteht. Sollte dies weiterhin der Fall sein wird ein zweites Informationsgespräch vereinbart, indem die Eltern und/oder die gesetzliche Vertretung sich und das Kind der SPB Kronengarten (mit Hilfe des Aufnahmeformulars als Leitfaden) vorstellen und ihre Erwartungen und Zielsetzungen beschreiben. Notwendige weitere Unterlagen/Informationen für den weiteren Aufnahmeprozess werden abgegeben.
Nach diesem zweiten Informationsgespräch folgt die zweite Entscheidungsphase. Die einweisende Stelle klärt mit den Eltern, ob die Voraussetzungen für eine Platzierung erfüllt sind und fällt ihre Entscheidung. Wenn ja, erfolgt die definitive Anmeldung: das Aufnahmeformular wird fertig erstellt, unterschrieben und mit der Kostengutsprache für die gewünschte Betreuung und den Aufenthalt in der SPB Kronengarten eingereicht.
Die SPB Kronengarten überprüft nun ihrerseits, ob alle Voraussetzungen aus ihrer Sicht für eine erfolgreiche Betreuung gegeben sind. Sagt sie der Platzierung ebenfalls zu, findet das Aufnahmegespräch mit allen an der Unterbringung beteiligten Parteien statt. In diesem Gespräch wird die detaillierte Betreuungs- und Aufenthaltsvereinbarung auf der Basis des Aufnahmeformulars und der Kostengutsprache gemeinsam erstellt und der Eintritt definitiv geplant.
Für die definitive Aufnahme ist eine geklärte Finanzierung der Kosten erforderlich. Der Eintritt und die Umsetzung der Betreuungsvereinbarung erfolgen, sobald die Kostenübernahmegarantie durch den Wohnsitzkanton (KÜG/IVSE) des Kindes oder dem/der Jugendlichen vorliegt.
Falls Sie Interesse an einer Platzierung haben, finden Sie hier zu Ihrer Information ein Aufnahmeformular, sowie einen präziseren Beschrieb des Aufnahmeverfahrens.